Doping im Radsport
  Wirkstoffe, die bestimmten Einschränkungen unterliegen
 

Bestimmten Einschränkungen unterliegen Alkohol und Betablocker. Der Sportler muss sich selber darüber informieren, ob einer dieser eingeschränkten Wirkstoffe in seiner Sportart oder in seinem Land verboten sind.

Alkohol und Betablocker bewirken zwar keine Leistungssteigerung, haben aber beide einen beruhigende Wirkung. Verboten sind sie deshalb vor allem in Sportarten, in denen eine hohe Konzentration,innere Ruhe und eine „ruhige Hand“ erforderlich sind. Im Allgemeinen wären diese Stoffe kontraproduktiv, da sie Schnelligkeit, Ausdauer und Kraft vermindern. In den meisten Sportarten ist somit ein Missbrauch nicht zu erwarten und deshalb werden für diese Stoffe keine Verbote ausgesprochen.

Ein Konsum größerer Mengen kann bei Alkohol zu massiven Wahrnehmungs- und Aufmerksamkeitsstörungen führen. Es kommt zur Beeinträchtigung der eigenen Urteilskraft, der Koordinationsfähigkeit und Sprache, zu Müdigkeit, Benommenheit und Übelkeit. Bei sehr hohem Konsum kann sogar ein Koma eintreten. Ein Konsum, über einen längeren Zeitraum gesehen, kann zu einer psychischen und physischen Abhängigkeit führen. Und ebenfalls kann es zu einer Schädigung innerer Organe, des Gehirns und des peripheren Nervensystems kommen. Außerdem können Veränderungen in der Persönlichkeit eines Menschens auftreten. Nebenerscheinungen bei Betablockern können beispielsweise Blutdruckabfall, Herzrhythmusstörungen, Schwindel und Depressionen sein.

 
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